Familienrecht


Das Familienrecht ist aufgrund seiner vielschichtigen Fallgestaltungen ein komplexes Rechtsgebiet und erfordert einerseits großen Einsatz und Empathie, um die persönliche Betreuung der betroffenen Menschen zu gewährleisten und stellt andererseits ein Höchstmaß an Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und erhebliche Ansprüche an die Qualität anwaltlicher Beratung.

Die Faszination für dieses Rechtsgebiet und die Fachkompetenz und Spezialisierung der in diesem Bereich tätigen Anwälte sind Voraussetzung für die beste maßgeschneiderte Lösung für unsere Mandanten vor allen Gerichten als auch außergerichtlich und in Fällen der Mediation.

Im besten Fall wird eine Ehe geschlossen und beide Partner werden gemeinsam alt. Wenn es jedoch zum Streit oder zur Trennung kommt, ist es wichtig, die sensiblen und auch oft existentiellen Probleme zu lösen und taktisch frühzeitig die Weichen für beste individuelle Lösungen zu stellen. Sind Kinder betroffen, sind deren Belange im besonderen Maße zu wahren.

Verlassen Sie sich gern auf unsere Erfahrung und Expertise in puncto Familienrecht – wir engagieren  uns für unsere Mandanten und bieten Ihnen die bestmögliche Lösung.

Gleichzeitig bieten wir schon vor der Eheschließung eine umfassende Beratung zu allen rechtlichen Belangen an, die die Ehe mit sich bringt:

  • Regelungen zum Vermögen der beiden Partner
  • Gütertrennung sinnvoll und möglich
  • Rechte und Pflichten in der Ehe
  • Vermögensaufteilung bei Scheidung
  • Regelungen zum Sorgerecht

Diese Punkte stellen nur eine kleine Auswahl der Themen dar, die im Zusammenhang mit einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft stehen und berücksichtigt werden müssen, insbesondere wenn zumindest ein Partner große Vermögenswerte oder Firmen bzw. Firmenbeteiligungen mit in die Ehe bringt.

In der Krise oder nach einer Trennung umfasst unser Spektrum an Vertretung und Beratung die nachfolgend exemplarisch aufgeführten Bereiche:

  • Ehescheidung, Eheauflösung und Scheidungsfolgen
  • Vermögensauseinandersetzung unter Eheleuten und der nichtehelichen Lebenspartnerschaft sowie Zugewinnausgleich
  • maßgeschneiderte individuelle Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Auseinandersetzung von Miteigentum an Grundstücken und Eigentumswohnungen
  • Ehegatten-, Kindes- und Elternunterhalt sowie Unterhalt nicht verheirateter Personen
  • Adoptionsverfahren, Vaterschaft und Abstammung
  • Versorgungsausgleich unter Eheleuten und Renten
  • Vorsorgevollmacht -und Patientenverfügung
  • Sorge- und Umgangsverfahren
  • Gewaltschutzverfahren
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