Mediation


Mediation heißt Vermittlung und ist ein außergerichtliches Verfahren zur Lösung von Konflikten. Ziel der Mediation ist es, eine für alle Seiten vorteilhafte Regelung zu finden. Dabei unterstützt der Mediator die Parteien, indem er als neutraler Dritter durch das Verfahren führt und es ihnen ermöglicht, eine einvernehmliche Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten dauerhaft zufrieden sind.

Anders als ein Richter oder Streitschlichter entscheidet der Mediator nicht, sondern hilft den Parteien, selbst eine interessengerechte Lösung zu finden, die im besten Falle keinen verlieren, sondern alle gewinnen lässt. Am Ende der Mediation kann eine rechtsverbindliche Vereinbarung stehen.

Während Gerichtsverhandlungen sich oft über Jahre hinziehen und die Parteien nach dem Urteil nicht selten auf Dauer zerstritten sind, gibt es bei der Mediation keine Verlierer. So bleibt ein partnerschaftliches Miteinander in der Zukunft möglich.

Arbeitsrecht
Erbrecht
Familienrecht
Juristisches Projektmanagement
Mediation
Sozialrecht
Sportrecht
Versicherungsrecht
Vertrags-/Wirtschaftsrecht